Tätigkeitsbericht

Der Ombudsmann legt einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Neben einem ausführlichen Rückblick und den Auswertungen der Verbraucheranliegen gibt er darin einen Einblick in seine Arbeit als Ombudsmann und informiert über das Schlichtungsverfahren.

Im Jahr 2021 haben 1404 Verbraucher schriftlich einen Antrag auf Eröffnung des Schlichtungsvefahrens beim Ombudsmann der SCHUFA gestellt. Davon waren 575 im Sinne der Verfahrensordnung zulässig. 829 waren nicht zulässig, weil die für das Schlichtungsvefahren notwendige vorherige Kontaktaufnahme mit dem Privatkunden ServiceCenter der SCHUFA noch nicht stattgefunden hatte.

In 30 Fällen ging das Schiedsverfahren zugunsten der Verbraucher aus und dem Verbraucheranliegen wurde stattgegeben. Die Tatsache, dass die SCHUFA durchschnittlich täglich rund 510.000 Auskünfte und Meldungen an ihre rund 10.000 Geschäftspartner erteilt, an Spitzentagen sogar über eine Million, macht deutlich, dass sich in Relation sehr wenige Verbraucherinnen und Verbraucher an den Ombudsmann wenden.

Via E-Mail: info@schufa-ombudsmann.de
Oder schriftlich unter:
SCHUFA Ombudsmann
Postfach 5280
65042 Wiesbaden

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